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Die Einreichung eines Güteantrages bei der Gütestelle dient der Klärung außergerichtlicher Einigungsoptionen.
Die Einreichung hemmt die Verjährung der im Güteantrag geltend gemachten zivilrechtlichen Ansprüche gem. § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB

Der Antrag kann vom Anspruchsinhaber selbst oder durch einen bevolmächtigten Rechtsanwalt gestellt werden. Rechtsanwälte reichen zusätzlich eine Kopie der Prozessvollmacht ein.
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Zahlungseingang der fälligen Antragsgebühr.
Siehe Verfahrensordnung!

Bitte verwenden Sie keine alten Formulare oder eine abweichende Kontoverbindung!
Bei der Überweisung geben Sie bitte die Verfahrensbezeichnung im Verwendungszweck an.

Antragsverfahren ab 1.04.2015:

Die Verfahrensordnung ist zu beachten!

Nennen Sie die beteiligten Personen mit Angabe der Adresse und beschreiben Sie den für Sie zu bearbeitenden Vorgang!
Sollte der Platz im bereitgestellten Formular nicht ausreichen, fügen Sie bitte entsprechende Anlagen bei.

Es gilt weiterhin:
Zur fristwahrenden Antragstellung kann der Verfahrensantrag vorab per Fax an die Gütestelle unter 040 87 50 33 63 gesendet werden.
Bitte reichen Sie den Originalantrag mit rechtsgültiger Unterschrift nebst jeweils einer Abschrift pro Antragsgegner umgehend per Post nach.

Gütestelle

Der Sitz der Gütestelle:
Aulweg 34 
35392 Giessen
Zweigstelle in Hamburg - Postbearbeitung
Postfach 65 11 80
22359 Hamburg
Telefon: 040 / 87 50 32 92
erfolg über den Sitz Hamburg

Güteverfahren

Verfahrensantrag

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