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Unsere Leistung im Zusammenhang mit einem Nachlass

 

Für den Nachlass der Erbengemeinschaft haben wir in Abstimmung mit den Mitgliedern der Erbengemeinschaft eine Gesellschaft gegründet, die das Vermögen der Erbengemeinschaft aufnehmen und verwalten soll.

Der Nachlass nach "Holzhausen..." wird nach Abstimmung mit den Erben aufgeteilt.

Das gesamte Grundvermögen wird sukzessive, also "Stück für Stück" von den Erben aus der Erbengemeinschaft in die GrundWert GmbH übertragen und durch die GrundWert GmbH zukünftig verwaltet und ggf. bewirtschaftet, um die Ertragslage der Grundstücke und Häuser sowie andere Anlagen effektiv und unter Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit zu entwickeln.

Die Schwierigkeit bei diesem Prozess liegt jeweils die Balance zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Einzelnen und dem Prinzip einer nachhaltigen und beständigen, vor allem werthaltigen Nutzung der einzelnen Objekte zu finden.
Die Interessenlage innerhalb der Erbengemeinschaft mit einer überschaubaren Anzahl Mitgliedern ist so unterschiedlich wie die Menschen der Gemeinschaft selbst.

Damit eine effektive Steuerung der Bewirtschaftung der einzelnen Objekte ermöglicht werden kann, gibt die Erbengemeinschaft alle Rechte an den einzelnen Objekten an die GrundWert GmbH ab. Damit wird die gesamte geschäftliche Entscheidungsgewalt in die Hände der GrundWert GmbH gelegt. Auf diesem Wege wird grundsätzlich eine Verzögerung bei Entscheidungen und innerhalb der Planung vermieden.

Die Aufgabe der Rechte an den einzelnen Grundstücken, Gebäuden, Anlagen und sonstigen Rechten ist dabei ein sehr sensibler Schritt.
Eine gute und sorgfältige Vorbereitung und Planung der einzelnen Schritte ist dabei von essentieller Bedeutung.
Geben die Erben ein Objekt in die GrundWert GmbH, werden die Erben entsprechend der Anrechte auf einer Grundlage eines möglichen Ertrages des Objektes entschädigt.

Die Erbrechtsanteile (Anteilsziffer) jedes einzelnen Mitgliedes der Erbengemeinschaft ist bereits ermittelt und im Aufteilungsplan der Erbengemeinschaft festgehalten.

Den Wert des Objektes, welches aus der Erbengemeinschaft herausgenommen wird, zu ermitteln, der an die Erbengemeinschaft ausgeschüttet werden soll, stellt alle Beteiligte regelmäßig vor eine besondere Herausforderung. 

Die Erbengemeinschaft hat vor etwa 30 Jahren eine Anzahl Grundstücke zurückerhalten, die jetzt bewertet werden müssen.
Die unterschiedlichen Interessenlagen der Mitglieder hat dazu geführt, dass einige Flächen nach der Rückgabe nicht entsprechend genutzt wurden, weil keine Einigkeit hergestellt werden konnte. Teilweise liegen Flächen seit nunmehr 30 Jahren als Brachflächen ohne eine entsprechende Nutzungsmöglichkeit in der Erbengemeinschaft. Auch Gebäude und Anlagen wurden auf der Grundlage der unterschiedlichen Interessenlagen keiner angemessenen Nutzung zugeführt oder durch die Erbengemeinschaft als Einheit genutzt.

Nach einem Prozess der Annäherung und der aktiven Kommunikation über den mit den Erben entwickelten Mediationsprozess konnte Ende 2021 eine Einigung über die zukünftige Verwertung von einzelnen Objekten erreicht werden und im Laufe des Jahres 2022 die Weichen für eine nachhaltige und wertorientierte Nutzung gestellt werden. Mit der GrundWert GmbH wird der Grundstein für eine neue Wertepolitik der Erbengemeinschaft gelegt.

Was wird die GrundWert GmbH machen?

Zunächst wird die GrundWert GmbH das erste Konvolut aus dem Vermögen der Erbengemeinschaft übernehmen.
Die Unterlagen zu den einzelnen Objekten wurden bereits durch notarielle Prüfung und vertragliche Grundlagen für die Übertragung an die GrundWert GmbH vorbereitet. Die Grundbuchbereinigung soll bis Ende Oktober 2022 abgeschlossen sein.
Die Erbengemeinschaft erhält zum Ausgleich für die im Paket zusammengefügten Objekte eine Entschädigungsleistung, die von allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft ohne Vorbehalte akzeptiert wurde.

Anschließend wird die GrundWert GmbH mit möglichen Interessenten (erfolgt zum Teil bereits vor der abschließenden Übertragung) Vorgespräche führen, um eine mögliche Nutzung der einzelnen Objekte zu verifizieren.

Worum geht es?
Im ersten Paket sind u.a. zwei arrondierende Grundstücke enthalten, welche als (A) Grünland (ca. 32.000 m²) und (B) ehemaliges Gewerbegrundstück (25.000 m²) klassifiziert sind. Auf der Grundlage der bereits ermittelten Kennziffern ist eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen nicht wirtschaftlich vertretbar. Weder Getreide noch Gemüseanbau bieten einen angemessenen Ertrag, selbst bei Zuführung von intensiver Düngung. Auch die Nutzung im Zusammenhang mit einer möglichen Tierhaltung ist nur bedingt wirtschaftlich darstellbar.
In Vorgesprächen wurden Möglichkeiten einer gewerblichen Nutzung zur Begründung eines Gewerbegebietes sind an den Möglichkeiten der mangelnden Infrastruktur gescheitert. Die Flächen liegen seit über 25 Jahren ungenutzt und ohne eine entsprechende Perspektive. Eine Verpachtung konnte auf Grund der Entscheidungshemmnisse innerhalb der Erbengemeinschaft zu keiner Zeit angestrengt werden.

Weitere Objekte im ersten Paket sind eine bisher ungenutzte Waldfläche. Diese zusammenhängende Fläche (847.000 m²) wurde seit 1950 durch die Familie und später durch die Erbengemeinschaft als Forstfläche genutzt und einem Pächter überlassen. Die Qualität des Baumbestandes ist erheblich gemindert, da in den vergangenen Jahren große Teile der Waldflächen durch die anhaltenden Trockenzeiten und übermäßigen Schädlingsbefall Großflächig in Mitleidenschaft gezogen wurden. Die Pachtverträge laufen aus. Für die Jagt liegen keine Angebote vor.

Eine weitere Fläche (147.000 m²) bestehend aus insg. 12 Teilstücken wird aktuell bewertet. Hierbei handelt es sich überwiegend um Ackerland mit relativ guter Bodensubstanz, die jedoch bisher konventionell genutzt wurde. die Erbengemeinschaft stimmt der Zuführung in die GrundWert GmbH nur zu, wenn die Flächen zukünftig grundsätzlich und nachweisbar einer nachhaltigen Bewirtschaftung zugeführt werden. Das Konzept für die mögliche zukünftige Nutzung wird noch abschließend bearbeitet.

Sobald die Nutzung der Flächen und die Wertentschädigung der Erbengemeinschaft auf der Grundlage der erarbeiteten Bedingungen erfolgreich durch die GrundWert GmbH umgesetzt werden konnte, sollten weitere Pakete aus dem Vermögen der Erbengemeinschaft folgen. 

GrundWert GmbH
Geschäftsführung: Oliver W. Happel, Hamburg

Bei Anfragen wenden Sie sich gern an:
MAIL: projekt (at) oliver-happel . de

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